Normenaussschuss NA 132-01-05 AA „Heben, Schleppen, Ankern“ sucht Obmann/Obfrau

Normung sichert global und in allen Lebensbereichen Chancen, Nutzen und Funktionsweisen; legt Grundlagen auf nationaler und internationaler Ebene von Experten für Experten, einheitliche Rahmenbedingungen und rechtsverbindliche Vereinbarungen. Die identifizierten Normungsbedarfe und globalen Verschiebungen wurden u.a. durch die nationalen Industrieverbänden im Rahmen der Gründungsdiskussion zum DEUTSCHEN MARITIMEN ZENTRUM diskutiert und unterstrichen. Die DIN-Normenstelle für Schiffs- und Meerestechnik (NSMT) in Hamburg ist zuständig für die nationale, europäische und internationale Normung auf diesem Gebiet. Sie erarbeitet auch Normen für die Wehrtechnik [1,2,3,4].

Der Normenaussschuss NA 132-01-05 AA „Heben, Schleppen, Ankern“ wurde langjährig und sehr erfolgreich von ANKE SCHMIDT [TKMS Emden] geleitet. Altersbedingt wird sich Frau Schmidt aus dem Berufsleben und somit auch  aus der Normungsarbeit  in der zweiten Jahreshälfte (2021), zurückziehen. Die Normenstelle dankt ANKE SCHMIDT für die langjährige und treue Mitarbeit in diesem Ausschuss! Es wird daher eine Nachfolge gesucht und das Profil des Ausschusses und der Normenstelle dazu nachfolgend beschrieben.

1. Arbeitsgebiet

  • Normung der Anforderungen an und Eigenschaften von Schleppausrüstungen, Ankereinrichtungen,
  • Decksausrüstungen, Ladegeschirr und Takelagezubehör für den Einsatz auf Schiffen sowie
  • Normung für die Versorgung in See.
  • Es wurden VG-Normen für den Bereich Versorgung in See sowie DIN- und VG-Normen zu den Ankerstegketten und ISO-Normen auf Schiffen bearbeitet.
  • Im Vordergrund aller Aktivitäten steht die Normung der Schleppausrüstung — Textile Schleppgeschirre ab NG 10. Vor diesem Hintergrund war die Größe von Doppelschäkeln (mit Scherbolzen/Prüfbolzen) für den Einsatz bzw. die Anwendung von GEO-Link-Elementen (Größe/Bruchkraft/Test-Vorschläge) zu überprüfen. Entsprechende Vorschläge dafür wurden in der WTD 71 getestet, d. h. im speziellen der Einsatz von Schleppverbindungen mit GEO-Link-Elementen.

Durch die nachfolgend verlinkten YOUTUBE-Berichte soll die Bedeutung des Ausschusses unterstrichen werden:

2. „gespiegelte“ internationale Normungsarbeit

  • ISO/TC 8/SC 2/WG 12 Marine liquefied hydrogen transfer arms
  • ISO/TC 8/SC 4 Outfitting and deck machinery
  • ISO/TC 8/SC 4/WG 2 Deck machinery
  • ISO/TC 8/SC 4/WG 3 Outfitting
  • ISO/TC 8/SC 4/WG 4 Ship’s mooring and towing fittings
  • ISO/TC 8/SC 4/WG 6 Marine lifting appliances
  • ISO/TC 8/SC 4/WG 7 Marine cargo securing devices
  • ISO/TC 8/SC 8/WG 9 Deck machinery in the polar environment

3. Anforderungspofil

Die Arbeit ist ehrenamtlich, vorteilhaft wäre eine Persönlichkeit aus den Bereichen Werften, Zulieferindustrie, Klassifikationsgesellschaften, Behörden mit den Schwerpunkten Decksausrüstungen (Kräne, Winden; Anker; Ankerketten; Klüsen; Poller etc.), Schleppausrüstungen sowie Versorgung in See.

4. Kontakt

5. Auszug aus der Imagebroschüre der NSMT

5.1 Normung – Globale Chancen nutzen

Auszug aus der NSMT-Image-Broschüre :

Einheitliche Rahmenbedingungen

Schiffe und Häfen sind als zentrale Bestandteile der Lieferkette von größter Bedeutung für den Welthandel. Die Normung sorgt hier durch Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für die Sicherstellung eines ungestörten Transports von Gütern. Außerdem trägt sie »… durch Vereinfachung der Konstruktion, Verbilligung der Herstellung durch Serien- und Massenfertigung, …« (Zitat nach Dr.-Ing. e.h. Hermann Blohm) dazu bei, eine preisgünstige Herstellung der benötigten Produkte zu ermöglichen. Diese Vorteile gelten ohne Einschränkung auch für den Personenverkehr mit Fähren oder Kreuzfahrtschiffen oder den Bereich der Offshore-Windenergie.

Rechtsverbindlichkeit von Normen

Die Anwendung von Normen erfolgt grundsätzlich auf freiwilliger Basis. Normen sind nur dann rechtlich verbindlich, wenn auf sie in Rechtsvorschriften oder Verträgen verwiesen wird. Die Einhaltung der Anforderungen von Normen bedeutet noch keine hinreichende Sicherheit, dass der Stand der Technik eingehalten wird. Normen werden aber von Gerichten als Bewertungsmaßstab im Sinne einer anerkannten Regel der Technik herangezogen (Vermutungswirkung).

Nationale Normungsarbeit

Normungsanträge können von jedem Interessierten bei DIN oder direkt bei der NSMT eingereicht werden. Die Facharbeit wird in den Arbeitsausschüssen der NSMT von Experten aus den interessierten Kreisen von Wirtschaft und Staat durchgeführt. Jeder Interessierte kann in den Arbeitsausschüssen nach der Richtlinie für Normenausschüsse im DIN mitarbeiten sowie Einsprüche zu den veröffentlichten Normen und Norm-Entwürfen einreichen.

Europäische und Internationale Normungsarbeit

Die europäische und die internationale Normungsarbeit wird in den Technischen Komitees von CEN und CENELEC bzw. ISO und IEC durchgeführt. Die nationale Vorbereitung sowie Kommentierung der europäischen/internationalen Normungsergebnisse sowie die Erarbeitung von Normungsvorschlägen erfolgt ebenfalls in den Arbeitsausschüssen der NSMT.

Diese Ausschüsse agieren dann als so genanntes „Deutsches Spiegelgremium“ und delegieren einzelne Experten in die europäischen oder internationalen Technischen Komitees, um dort die abgestimmte deutsche Meinung zu vertreten. Dabei gilt speziell für die Normungsarbeit der NSMT, dass sie wegen der internationalen Ausrichtung der Seeschifffahrt zum großen Teil auch auf internationaler Ebene durchgeführt wird: Im ISO/TC 8 und IEC/TC 18. Eine Ausnahme sind die Normungsarbeiten für die Binnenschifffahrt, die wegen ihres grundsätzlich europäischen Charakters auf europäischer Ebene im CEN/TC 15 erfolgen.

Normung – von Beginn an gut

Gegen Ende der Kaiserzeit hatten in Deutschland zwei zunächst voneinander unabhängige Gremien begonnen, sich mit der Normung auf dem Gebiet des Schiffbaus
zu beschäftigten, und zwar

  • die Normenstelle Marine (NM), gegründet am 18. November 1916 als »Marine-Normalien-Kommission« (MNK) in Kiel, die ausschließlich für den wehrtechnischen Schiffbau arbeitete, also für die »Kaiserliche Marine« und ihre Nachfolger; und
  • der Handelsschiff-Normen-Ausschuss (HNA), am 19. Juli 1917 in Hamburg gegründet, dessen Tätigkeit sich auf das Gebiet der Handels- und Fahrgastschifffahrt beschränkte.

Beide Gremien, inzwischen in das DIN eingegliedert, wurden 1991 zur »DIN-Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT)« zusammengefasst, welche sowohl zivile Normen (DIN) als auch wehrtechnische Normen (VG) erarbeitet.

Normung – mehr Sicherheit an Bord für alle

Nach einem Brandunfall auf dem Raketenzerstörer »Mölders« wurde ein neues Sicherheitsleitsystem für die Schiffe der Deutschen Marine erprobt und genormt. Inzwischen wurde auch für zivile Fahrgastschiffe ein ähnliches, ebenfalls genormtes Sicherheitsleitsystem eingeführt.
Anforderungen aus Verteidigungsgerätenormen (VG) werden häufig in DIN- und ISO-Normen übernommen. Damit wird anspruchsvolle Marine-Technologie auch für die zivile Schifffahrt nutzbar gemacht.

5.2 Normung – von Experten für Experten

Auszug aus der NSMT-Image-Broschüre :

Die Erarbeitung von Normen ist eine Dienstleistung, die DIN für die interessierten Kreise erbringt. Die Normungsarbeit wird auf Antrag und nach Einschätzung der interessierten Kreise national, europäisch und/oder international durchgeführt. Zuvor müssen die hierfür benötigten finanziellen Mittel von den interessierten Kreisen bereitgestellt und ihre Bereitschaft zur aktiven fachlichen Mitarbeit erklärt werden.

Die aktive Mitarbeit an der Erstellung von Normen ermöglicht, Technologien und Innovationen erfolgreich am Markt zu etablieren. Dadurch werden Rahmenbedingungen, Zielvorgaben und Qualitätsmaßstäbe für unternehmerisches Handeln geschaffen. Förderbeiträge bzw. Projektmittel der Wirtschaft sowie der öffentlichen Hand dienen unmittelbar der Finanzierung der verschiedenen Arbeitsprogramme oder einzelner Normprojekte im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Normenausschusses. Die NSMT verfügt über einen Förderkreis, der einen hohen Anteil der benötigten Finanzmittel aufbringt. Die Geschäftsstelle der NSMT informiert Sie gerne über die Vorteile einer Mitgliedschaft im Förderkreis.

6. Aktuelles

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7. Verweise

  1. Über die DIN NSMT
  2. Richtlinie für Normauausschüsse im DIN
  3. Leitfaden zum Kartellrecht bei der Normungsarbeit,
  4. Vorsitz, Gliederung, Aufgaben und Ziele der NSMT
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